Umweltverträglichkeitsstudien

Die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Jahr 1990 in das Deutsche Recht mit Verabschiedung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ermöglichte es, die erheblichen Auswirkungen auf Mensch, Naturhaushalt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter frühzeitig zu erkennen, vermeidbare Belastungen zu identifizieren sowie Alternativen zu entwickeln und gegenüberzustellen.

Neben dem Bundesrecht sind spezielle Landesgesetze und sonstige Regelungen zu beachten. Fachliche Grundlage für die Bearbeitung sind u.a. die Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS). Bei der Erstellung ist eine intensive Abstimmung mit Auftraggebern, technischen Planern, Fachgutachtern, Genehmigungsbehörden und weiteren zuständigen Behörden und Interessensträgern erforderlich, um genehmigungsfähige Ergebnisse zu erreichen.

Seit Gründung unseres Unternehmens bearbeiten wir für Sie als öffentlicher oder privater Vorhabensträger Gutachten und Unterlagen zur:

  • Ermittlung der UVP-Pflichtigkeit,
    (allgemeine und standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls),
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Scopingterminen,
  • Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS),
  • Erarbeitung von Unterlagen nach § 6 UVPG,
  • Netzkonzeptionellen Alternativenbetrachtung.

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