Kompensationsflächenmanagement

Die dauerhafte Sicherung und Zielerfüllung hergestellter Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den mit Infrastrukturvorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft ist zentraler Bestandteil der Vorhabenszulassung.

Gemäß § 17 (6) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Hierzu übermitteln die zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben.

Nach § 17 (7) BNatSchG prüft die zuständige Behörde die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Hierzu kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Kompensationsflächenmanagement erbringen wir für Sie Leistungen der Dateneingabe von Maßnahmen- und Flächeninhalten in Kompensationsflächenkataster und –verzeichnisse. Wir stellen etwaige Abweichungen zwischen dem Genehmigungs-SOLL und dem Bauausführungs-IST gegenüber, erarbeiten Lösungsvorschläge bei maßgeblichen Abweichungen und begleiten Sie bei der Übergabe der Maßnahmenflächen an den Unterhaltungspflichtigen bzw. die dafür vorgesehene Institution.

Eine Auswahl der Projekte wird in Kürze nachgereicht.

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