Landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Grundlage für die Darstellung der LAP ist das planfestgestellte Grunderwerbsverzeichnis und die dazugehörenden Katasterunterlagen. Eine Kontrollbefahrung zu Beginn der LAP dient dazu, eventuelle Abweichungen zwischen dem Termin der Planfeststellung und dem Planungsbeginn der LAP festzustellen.

In enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger werden sodann die notwendigen bautechnischen Erfordernisse zur Initiierung und dauerhaften Entwicklung und Pflege der Zielbiotope der Teilmaßnahmen festgelegt und graphisch sowie textlich dargestellt.

Maßnahmen, die für ihre Entwicklung längerfristige Zeiträume beanspruchen, die aufgrund potentiell entgegenlaufender Einwirkungen in ihrer Zielbiotoperreichung gefährdet sind oder die nur durch stete weitere Pflege erhalten werden können, werden in speziellen Pflege- und Entwicklungsplänen zusammengefasst.

Im Rahmen von VOB basierenden Bauverträgen werden diese dann in qualifizierten Leistungsbeschreibungen ausformuliert und i. d. R. in einer dreijährigen Herstellungs- und Entwicklungsphase umgesetzt.

Je nach Vorgabe der für die naturschutzfachliche Begleitung zuständigen Verwaltungsbehörde, findet am Ende der Baudurchführung – gemeinsam mit der für die spätere Unterhaltung zuständigen Institution – eine so genannte Erfolgs- bzw. Effizienzkontrolle statt. Im Rahmen dieser Begehung wird die Umsetzung der LAP im Hinblick auf Konformität mit der Genehmigung/Planfeststellung überprüft und ggf. durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt.

Der abschließend festgestellte Ausführungsumfang und -inhalt wird in digitalen Bestandsplänen und Datenbanksystemen dokumentiert. Er bildet die Basis für die weitere Unterhaltung der Maßnahmen.

Eine frühzeitige Einbeziehung von Inhalten des LAP in die Phase der Aufstellung der technischen Entwurfsunterlagen erfährt zunehmend Bedeutung im Planungsablauf, um bautechnisch festzulegende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen entsprechen der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen.

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