FFH-VP Ausbau S 96 OD Bärnsdorf

Vorprüfung zum SPA – Gebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ und Vorprüfung zum FFH – Gebiet „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“

Im Bereich des FFH-Gebietes „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“ (DE 4848-302) ist der Ausbau der S 96 im Bereich der Ortsdurchfahrt Bärnsdorf geplant. Hierzu führten wir eine FFH-Vorprüfung durch. Eine weitere Vorprüfung wurde von uns für das SPA-Gebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ (DE 4747-451) erarbeitet.

Das FFH-Gebiet und das SPA-Gebiet liegen im Landkreis Meißen zwischen den Ortsteilen Bärnsdorf im Süden und Berbisdorf im Norden. Das Relief ist im Wesentlichen durch das flachwellige Plateau und die Abflachung zum Tal der Promnitz bestimmt. Die Promnitz, ein regional bedeutsames Fließgewässer mit Verbindungs- und Ausbreitungsfunktion für den Fischotter und zahlreiche Fischarten, weist in ihrer Aue typische Lebensräume einer Fließgewässerniederung auf.

Im Bestand wird der Fluss durch die S 58 südlich des FFH Gebietes in Bärnsdorf mit einer bestehenden Bogenbrücke gequert. Weitere innerörtliche Straßen und Wege queren die Promnitz sowie einen in der Ortslage Bärnsdorf abzweigenden Mühlengraben. Vorbelastungen bestehen durch den Kfz-Verkehr auf der S 96 und der S 58.

Nach dem Standard-Datenbogen ergibt sich die Güte und Bedeutung des FFH-Gebietes als „bedeutender Lebensraum für den Schwarzblauen Bläuling (extensiv genutzte Mähwiesen, Feuchtwiesen verschiedener Brachestadien, magere Frischwiesen)“ sowie als Wanderstrecke des Fischotters. Avifaunistische Bedeutung besitzt das SPA-Gebiet insbesondere durch seine bedeutenden Brutgebiete von Vogelarten der offenen bis halboffenen Agrarlandschaft, der Teichgebiete, Fließgewässer und Wälder sowie als bedeutendes Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservögel.

Für den Fischotter der voraussichtlich die S 96 innerhalb bzw. angrenzend an die Ortsdurchfahrt gelegentlich quert, ergeben sich durch das Vorhaben keine relevanten bauzeitlichen Beeinträchtigungen. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind als Vorbelastung bereits vorhanden. Im Verlauf des Ausbaus ergeben sich keine Möglichkeiten, die vorhandene betriebs- und anlagebedingte Zerschneidung zu minimieren. Ein am südlichen Bauende befindlicher verrohrter Bach ist durch die angrenzende Nutzung und Einzäunung nicht zur Aufwertung als ottergerechter Durchlass ausbaubar.

Die Konfliktanalyse ergab, dass eine er¬hebliche Beeinträchtigung des LRT 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion) durch das Vorhaben auf die Schutzgüter der FFH-Richtlinie möglich ist. Die übrigen Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sowie die Erhaltungsziele des SPA-Gebietes werden nicht beeinträchtigt. Eine Kumulation mit dem Ausbau der A 13, Abschnitt 3, und der S 58, Ausbau westlich Weixdorf, konnte ausgeschlossen werden.

Auftraggeber Straßenbauamt Meißen – Dresden über LISt GmbH
Kurzbeschreibung Vorprüfung zum SPA – Gebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ und Vorprüfung zum FFH – Gebiet „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“
Projektleiter Frank Jork
Raumgröße 137,00 ha
Tätigkeitsfeld Verkehrsinfrastruktur – Straße
Zeitraum von 2010
Zeitraum bis 2010

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