ASB 6-streifiger Ausbau BAB A 1 zwischen AS Lohne/Dinklage und Neuenkirchen/Vörden
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau einer Bundesfernstraße
Für die Planung zum Ausbau der A 1 wurde eine Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten durch den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geprüft. Das Vorhaben quert nördlich von Osnabrück Ausläufer der Dammer Berge und mehrere Fließgewässer.
Der Schwerpunkt lag in der Betrachtung von Rohrweihe und Kiebitz. Eine Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG für den Kiebitz konnte durch die Anlage von Blänken vor Baubeginn im Extensivgrünland im Bereich Grapperhauser Mark zur Sicherung von Ausweichbrutplätzen vermieden werden.
Weitere mögliche Schädigungs- und Störungstatbestände für die Gruppe der Brutvögel können durch bauzeitliche Auflagen zum Artenschutz ausgeschlossen werden. Zusätzlich wurde eine Gangbarmachung der Querungsbauwerke für Fischotter und den Biber vorgesehen. Da diese Arten im Vorhabensbereich derzeit nicht vorkommen, handelt es sich um eine Option auf eine zukünftige Ausbreitung der Arten über die BAB A 1 hinweg.
Auftraggeber | Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück |
Kurzbeschreibung | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau einer Bundesfernstraße |
Projektleiter | Frank Jork |
Raumgröße | 780,00 ha |
Tätigkeitsfeld | Verkehrsinfrastruktur – Straße |
Zeitraum von | 2008 |
Zeitraum bis | 2013 |