ASB Sanierungsvorhaben Herstellung des Floßgrabens vom Zwenkauer See bis zur BAB 38 mit Betriebsauslass

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Anbindung eines Grabens an einen Tagebausee

Die zunehmend umfangreicher werdenden Maßnahmen zur Tagebausanierung in den mitteldeutschen Tagebauregionen erfordern, durch den sich weitgehend selbstregulierenden Grundwasserstand, häufig die Wiederherstellung oder Neuanlage von Vorflutern, Ableitern oder sonstige Grabensanierungen..
Im Rahmen der Wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 31 WHG für die Wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Tagebauterritorium Zwenkau/ Cospuden/Markkleeberg wurde durch uns ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Herstellung des Floßgrabens vom Zwenkauer See bis zur BAB 38 im Süden von Leipzig erarbeitet.

Als Besonderheit waren hier unter anderem der Flussregenpfeifer, die Heidelerche) und – als typische Art der Tagebaulandschaft – die Zauneidechse von Relevanz. Unter den Faltern sind der Nachtkerzenschwärmer sowie der dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu berücksichtigen.
Während der Bearbeitung wurde geprüft ob und ggf. inwieweit durch das Vorhaben Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG erfüllt werden. Für alle Arten konnten Verbotstatbestände bzw. populationsökologische Folgen ausgeschlossen oder durch Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen verhindert werden.

Auftraggeber LMBV – Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH
Kurzbeschreibung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Anbindung eines Grabens an einen Tagebausee
Projektleiter Tanja Driemel
Raumgröße 60,35 ha
Tätigkeitsfeld Tagebau / Rohstoffgewinnung
Zeitraum von 2008
Zeitraum bis 2009

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