Aktuelles

Ersatzhabitate für die Zauneidechse

23. Juni 2014

Ersatzhabitate für die Zauneidechse

Ersatzhabitate für die Zauneidechse im Rahmen des Neubaues der Haupt-erschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost; Bauabschnitt – Delitzscher Straße bis B 100 (HES 4. BA fertig gestellt.

Für das Vorhaben „Neubau der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost; Bauabschnitt – Delitzscher Straße bis B 100 (HES 4. BA)“ wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein Antrag auf eine Artenschutzrechtliche Ausnahme­genehmigung gem. § 45 (7) BNatSchG für die Zauneidechse gestellt. Die Ausnahme­genehmigung wurde notwendig, weil Beeinträchtigungen nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben für die europäisch geschützte Art nicht vollständig vermieden werden können. Durch die Ausnahmegenehmigung wurde im Rahmen einer Alternativenprüfung die Alternativlosigkeit des Vorhabens nachgewiesen sowie die zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses dargestellt. Des Weiteren wurde ein umfangreiches Maßnahmenkonzept entwickelt um den Erhaltungszustand der durch das Bauvorhaben betroffenen lokalen Zauneidechsenpopulation zu sichern. Das artenschutzrechtliche Maßnahmenkonzept sieht neben der Aufstellung eines Reptilienschutzzaunes und dem Abfang der Individuen im Baufeld auch die Umsiedlung der gefangenen Exemplare in neuangelegte Ersatzhabitate vor. In den vergangenen Wochen wurden durch Daber & Kriege geplanten Ersatzhabitate innerhalb einer künftigen Kompensations­maßnahmenfläche des Vorhabens durch das Garten- und Landschaftsbau Unternehmen Delitzscher Landhandel angelegt sowie der Reptilienschutzzaun aufgestellt. Die Arbeiten wurden von uns fachlich betreut. Im Abschluss an die Fertigstellung erfolgt der Abfang bzw. die Umsiedlung der Zauneidechsen aus dem Baufeld in die neu geschaffenen Ersatzlebensräume.

«« zur News Übersicht

Und was haben Sie geplant?

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie mehr von uns erfahren?
Treten Sie mit uns in Kontakt!