ASB Neubau der B 81 OU Blankenburg
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer Bundesfernstraße
Für die Planung zum Neubau der B 81, Ortsumgehung Blankenburg wurde eine Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten durch den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geprüft. Das Vorhaben quert mit einem Tunnel den Bereich der sogenannte Teufelsmauer und verbindet die vorhandene B 81 mit der
B 6n.
Der Schwerpunkt lag in der Betrachtung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und der Fledermausarten. Es wurde ein bisher nicht bekanntes Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings entdeckt und durch Verschiebung der Trasse eine Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG vermieden.
Die im Rahmen einer umfangreichen Variantenuntersuchung gefundene Tunnellösung minimiert Beeinträchtigungen der faunistisch und geologisch wertvollen Teufelsmauer. Mögliche Schädigungs- und Störungstatbestände können durch Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden:
• für die Gruppe der ungefährdeten Brutvögel der Gehölze durch bauzeitliche Auflagen
zum Artenschutz,
• für die Amphibienarten durch einen bauzeitlichen Amphibienschutzzaun und
• für die Gruppe der Fledermäuse durch Überflughilfen.
Auftraggeber | Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West |
Kurzbeschreibung | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer Bundesfernstraße |
Projektleiter | Frank Jork |
Raumgröße | 500,00 ha |
Tätigkeitsfeld | Verkehrsinfrastruktur – Straße |
Zeitraum von | 2008 |
Zeitraum bis | 2012 |