ASB Neubau der B 81 OU Blankenburg

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer Bundesfernstraße

Für die Planung zum Neubau der B 81, Ortsumgehung Blankenburg wurde eine Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten durch den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geprüft. Das Vorhaben quert mit einem Tunnel den Bereich der sogenannte Teufelsmauer und verbindet die vorhandene B 81 mit der
B 6n.

Der Schwerpunkt lag in der Betrachtung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und der Fledermausarten. Es wurde ein bisher nicht bekanntes Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings entdeckt und durch Verschiebung der Trasse eine Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG vermieden.

Die im Rahmen einer umfangreichen Variantenuntersuchung gefundene Tunnellösung minimiert Beeinträchtigungen der faunistisch und geologisch wertvollen Teufelsmauer. Mögliche Schädigungs- und Störungstatbestände können durch Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden:

• für die Gruppe der ungefährdeten Brutvögel der Gehölze durch bauzeitliche Auflagen
zum Artenschutz,
• für die Amphibienarten durch einen bauzeitlichen Amphibienschutzzaun und
• für die Gruppe der Fledermäuse durch Überflughilfen.

Auftraggeber Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West
Kurzbeschreibung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer Bundesfernstraße
Projektleiter Frank Jork
Raumgröße 500,00 ha
Tätigkeitsfeld Verkehrsinfrastruktur – Straße
Zeitraum von 2008
Zeitraum bis 2012

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