ASB Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle-Ost in Halle (Saale)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer innerstädtischen Entlastungsstraße

Die Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost stellt mit ihren insgesamt vier Bauabschnitten die wichtigste innerörtliche Erschließungs- und Umfahrungsstraße für das süd-östliche Stadtgebiet von Halle (Saale) dar. Für das Vorhaben wurden von uns seit 1995 für die einzelnen Bauabschnitte die Unterlagen zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung erarbeitet. Der 4. Bauabschnitt stellt den Lückenschluss der Haupterschließungsstraße dar und bindet an die B 100 an.
Im Jahr 2011 führte die MEP Plan GmbH, Dresden in unserem Auftrag die faunistischen Kartierungen durch. Sie bildeten die Grundlagen für den durch uns erstellten Artenschutzfachbeitrag, in dem nach erfolgter Abschichtung einzelartbezogen untersucht wurde, ob und inwieweit Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für die europäisch geschützten Arten eintreten.

Für den überwiegenden Teil der nachgewiesenen Arten in der ausgeräumten Ackerlandschaft, welche das Vorhaben hauptsächlich quert, konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen durch planerische Optimierungen vermieden werden. Hingegen werden durch das Vorhaben Verbotstatbestände für die Feldlerche als typischer Bodenbrüter der Ackerflächen ausgelöst. Ebenso für die Zauneidechse, die auf den zu querenden Bahnflächen im Norden des Vorhabens nachgewiesen wurde. Für die beide Arten bestand der Verbotstatbestand der Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG. Für die Zauneidechse ergibt sich baubedingt zusätzlich der Verbotstatbestand der Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG.

Für die Feldlerche wurde als CEF-Maßnahme die Anlage von Feldlerchenfenstern auf bisherigen Intensivackerflächen im Umfeld der Baumaßnahme vorgesehen. Durch diese CEF-Maßnahme kann sichergestellt werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert. Zur Vermeidung der Tötung von Individuen wurde eine Vermeidungsmaßnahme zur Bauzeitenregelung vorgesehen.

Die Tötung und der Lebensraumverlust für die Zauneidechse konnte jedoch durch CEF-Maßnahmen nicht vollständig vermieden werden. Wir führten daher eine umfangreiche Ausnahmeprüfung inklusive Alternativenprüfung für die Art durch. Nach Darlegung der Alternativlosigkeit für die Ausgestaltung und Lage des Vorhabens wurde für die Art ein Antrag auf eine artenschutzrechtliche. Ausnahmegenehmigung gem. § 45 (7) BNatSchG erarbeitet. Dieser beinhaltete ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zum Schutz und zur Sicherung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Zauneidechse . Als vorgezogene FCS-Maßnahmen wurde das Aufstellen eines Schutzzaunes am Baufeld des Vorhabens und der Abfang und die Umsiedlung der Individuen innerhalb des Baufeldes als die Anlage von Ersatzhabitaten für die Art vorgesehen. Unser Büro bearbeitete die gesamte Maßnahmenplanung, Ausschreibung sowie die Ökologische Baubegleitung. Hierfür ergab sich auch ein besonderer Abstimmungsbedarf für die Terminkette des Vorhabens.

Auftraggeber Stadt Halle/Saale, Fachbereich Tiefbau und Straßenverkehr über ARGE HES 4. BA c/o Ingenieurbüro Vössing
Kurzbeschreibung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau einer innerstädtischen Entlastungsstraße
Projektleiter Martin Wende
Raumgröße 174,00 ha
Tätigkeitsfeld Verkehrsinfrastruktur – Straße
Zeitraum von 2011
Zeitraum bis 2015

Und was haben Sie geplant?

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie mehr von uns erfahren?
Treten Sie mit uns in Kontakt!