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Kompensationsflächenkataster / -verzeichnisse

30. April 2016

Kompensationsflächenkataster / -verzeichnisse

Bundesnaturschutzgesetz fordert von Eingreifern in Natur und Landschaft die Dokumentation der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in einem Kompensationsverzeichnis zu erfassen. Hierzu übermittelt der Verursacher eines Eingriffs der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben.
Die zuständige Behörde (Fach- / Genehmigungsbehörde) prüft die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Hierzu kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen.

Im Zusammenhang mit der Dokumentation der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen untersützen wir Sie als Vorhabensträger bei der Erfassung aller relevanten Daten über die verschiedenen Planungsebenen hinweg. Beginnend mit der Genehmigungsplanung über die Ausführungsplanung bis hin zum Abschluss der baulichen Umsetzung geben wir die entsprechenden fachlichen Daten sowie Daten zum Grunderwerb sowie zur Unterhaltung der Maßnahmen in die zur Verfügung stehenden Kompensationsflächenkataster bzw. Kompensationsverzeichnisse ein. Ergänzend können wir auf dieser Grundlage den Abgleich zwischen dem Planungs-Soll aus der Genehmigungsphase und dem Bestands-Ist nach baulicher Ausführung aufzeigen und Vorschläge zum Umgang mit Abweichungen erarbeiten.

Wir sind aktuell in verschiedenen Bundesländern mit Aufgaben zu Kompensationsflächenkatstern befasst und beraten hier unterschiedliche Vorhabensträger auf allen Ebenen.

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