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Erstellung § 19 Unterlagen für die Projekte OWL / NWL – DC 40 / DC 41

31. Mai 2024

Erstellung § 19 Unterlagen für die Projekte OWL / NWL – DC 40 / DC 41

Daber & Kriege wirkt an der Erstellung der § 19-Unterlagen für den NordWestLink und den OstWestLink mit

In einer Planungsgemeinschaft mit der ARGE OWL / NWL ILF & ARCADIS und der Fugro GmbH erarbeitet Daber & Kriege die Planfeststellungsanträge gem. § 19 NABEG. „Der Planfeststellungsantrag dient einerseits dazu, den Beteiligten der Antragskonferenz Hinweise und Anforderungen an den Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG zu ermöglichen. Andererseits muss er der Bundesnetzagentur ermöglichen, aufgrund des Antrags und der Ergebnisse aus der Antragskonferenz die Festlegung des Untersuchungsrahmens zu formulieren. Darüber hinaus dient er auch
der Auswahl zwischen den in Frage kommenden Alternativen unter Berücksichtigung der erkennbaren Umweltauswirkungen“ (BNetzA 2018).

Die Leistungen werden voraussichtlich im Juli 2024 abgeschlossen. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung im Rahmen der Anhörungen und der Antragskonferenzen bis zur abschließenden Festlegung des Untersuchungsrahmens.

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