E233 Abschnitt 1, Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Osnabrück (NLStBV – rGB Osnabrück) plant den vierstreifigen Ausbau der E 233 zwischen AS Meppen (A31) und AS Cloppenburg (A1). Im ersten Planabschnitt 1 erfolgt der Ausbau zwischen AS Meppen (A31) und Meppen (B70). Im Rahmen des Ausbaus sind landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Durch diese Maßnahmen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild kompensiert.
Gegenstand dieser Leistung ist die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) für vorgezogenen FCS/FFH/CEF-Maßnahmen im Abschnitt 1 mit längerer Wirksamkeitsdauer, die vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind.
Dazu zählt:
- die Anlage eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch in einem ehemaligen Moor
- die Entwicklung einer Hutelandschaft mit Bodenreliefierungen und mosaikartigen Feuchtgrünland- und trockenen Magerrasenflächen mit vereinzelten Gehölzgruppen auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen
- die Anlage von Kleingewässern und Blänken auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen
- der Rückbau von Sommerdeichen zur Wiedervernässung von angrenzenden Flächen
- die Aufweitung von bestehenden begradigten Gräben, in Teilabschnitten mit der Verfüllung von Gräben zur Wiedervernässung von angrenzenden Flächen
- die Anlage von großflächigen Eichenwäldern, Waldrändern, Hochstaudenfluren und Säumen auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen
- eine Ökologische Waldaufwertung, d.h. die Umwandlung von bestehenden Nadelforsten in naturnahe Laubwälder
- die Anlage von Kleingewässern in bestehenden Waldbeständen zur Schaffung von Nahrungshabitaten für Fledermäuse