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B-Plan „Wohngebiet Am Rehagen / Eichhorstweg“ in Brandenburg/Havel

23. November 2017

B-Plan „Wohngebiet Am Rehagen / Eichhorstweg“ in Brandenburg/Havel

Berücksichtigung des gesetzlichen Biotopschutzes im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Die Stadt Brandenburg an der Havel plant die Aufstellung des B-Plans „Wohngebiet Am Rehhagen / Eichhorstweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

Mit der BauGB-Novelle von 2017 hat der Gesetzgeber die Reglungen über das vereinfachte Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Vorliegen entsprechender formaler Voraussetzungen auch im Außenbereich u. a. die Freistellung von der Umweltprüfung sowie der naturschutzfachlichen Eingriffsreglung möglich ist.

Auch bei Entfall einer formalen Umweltprüfung sind die Umweltbelange sachgerecht zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen. Für die Fläche des Bebauungsplans im vorliegenden Fall ergab sich im Rahmen der Ämteranlaufberatung der Stadt Brandenburg an der Havel der Hinweis auf ein Vorkommen von Magerrasenstandorten, die dem Schutz nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG unterliegen.

Aus diesem Grund wurde eine Biotoptypenkartierung zur Abgrenzung der gesetzlich geschützten Bereiche vorgenommen.

Das notwendige Kompensationserfordernis wird in Doppelfunktion mit der Herstellung von Ersatzhabitaten für die ebenfalls auf der Fläche vorkommende Zauneidechse bewältigt.

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