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B 188 Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg

31. Januar 2024

B 188 Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg

Daber & Kriege erstellt Unterlagen der Umweltplanung für die NLStBV Geschäftsbereich Wolfenbüttel.

Der vierstreifige Ausbau der B 188 zwischen der A-39-Anschlussstelle Weyhausen und der Schlosskreuzung in Wolfsburg (K 5) ist im Bundesverkehrswegeplan mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ ausgewiesen.

Die B 188 ist die Hauptverkehrsachse zwischen dem Oberzentrum Wolfsburg und dem Mittelzentrum Gifhorn und wird vor allem wochentags von mehreren Tausend Berufspendlern genutzt. Im Verlauf nach Westen stellt die B 188 eine bedeutende Verkehrsverbindung in die Region Hannover und an das Oberzentrum Celle dar. Außerdem ist der Automobilstandort Wolfsburg mit der B 188 direkt an die A 39 und das Bundesautobahnnetz angeschlossen.

Derzeit ist die B 188 im Planungsbereich zwischen Wolfsburg und der A 39 weitgehend dreistreifig ausgebaut. Aus Fahrtrichtung Gifhorn stehen Verkehrsteilnehmern größtenteils zwei Fahrstreifen zur Verfügung. In der Gegenrichtung rollt der Verkehr in der Regel einspurig.

Mit der Erweiterung auf insgesamt vier Fahrstreifen soll der Verkehr auf rund 5 Kilometer Länge gebündelt und das nachfolgende Streckennetz entlastet werden. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen gemäß Vorgabe so gering wie möglich gehalten werden. Der Ausbau wird sich daher an der bestehenden Trassenführung orientieren. Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit ist eine entsprechende Kartierung von Fauna und Flora erfolgt.

Um die Verkehrsentwicklung in den kommenden Jahren beurteilen zu können, ist im Jahr 2021 eine umfangreiche Verkehrszählung an der B 188 durchgeführt worden. Die Auswertung der Daten ist unter Berücksichtigung pandemiebedingter Einflüsse erfolgte, um eine zuverlässige Prognose erstellen zu können.

In der Folge wurden Untersuchungen der geeigneten Trassenverläufe durchgeführt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile in Bezug auf die zu untersuchenden Kriterien, wie beispielsweise die Auswirkungen auf Verkehr, Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit, wurde am Ende eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Daber & Kriege hat dazu den umweltfachlichen Beitrag geliefert.

In der Folge werden zur Zeit der Landschaftspflegerische Begleitplan sowie weitere Sonderuntersuchungen der Umweltplanung erarbeitet (u.a. FFH-Veträglichkeitsprüfungen, Artenschutzfachbeitrag, Fachbeiträge zur WRRL und zum Klimaschutz). Die Bearbeitung erfolg seit dem 3. Quartal 2022 und dauert an.

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