Verkehrsinfrastruktur - Straße

Tätigkeitsfelder

Verkehrsinfrastruktur - Straße

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Öffentliche Straßenbauvorhaben gelten aufgrund ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft als Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind daher bei jedem Straßenbauvorhaben im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Gemäß des § 15 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Planungsträger die entsprechend notwendigen Angaben zur Beurteilung eines Eingriffs in Natur und Landschaft zu erbringen. Es sind demnach der Ort, Umfang und der zeitliche Ablauf des Eingriffs zu benennen sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen. Dies schließt die Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz vorgesehenen Flächen mit ein.

Wir sind für Sie in den verschiedenen Ebenen von Zulassungsverfahren und baulicher Ausführung zu Straßenbauvorhaben tätig.

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Artenschutzrechtliche Prüfung


Bauüberwachung


FFH - Verträglichkeitsprüfung


Forschung


Landschaftspflegerische Ausführungsplanung


Landschaftspflegerische Begleitplanung


Umweltbaubegleitung


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