Landschaftspflegerische Begleitpläne

Bauvorhaben sind in der Regel mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden.

Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt in der Bundesrepublik Deutschland durch Pläne und erläuternde Texte die Maßnahmen dar, die im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation oder Minimierung dieser Eingriffe geplant sind. Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf rechtsverbindlich.

Durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von 1976 und den nachfolgenden Naturschutzgesetzen der Länder wurde der LBP eingeführt. Fachliche Grundlage für die Bearbeitung sind u.a. die Richtlinien für die Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP).

Kein Landschaftspflegerischer Begleitplan im engeren Sinne wird aufgestellt für Eingriffe, über die auf Grundlage des Baugesetzbuchs entschieden wird. Dies betrifft insbesondere die Verfahren der Bauleitplanung, also vor allem Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Eingriffsfolgen und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen dieser Verfahren werden im Grünordnungsplan bzw. Umweltbericht des Plans behandelt.

In der Phase der Entwurfsplanung werden die durch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gewonnenen Erkenntnisse verfeinert und entlang der Eingriffspunkte und -linien erneut auf ihre Auswirkungen auf die Natur und Landschaft analysiert. Ziel ist es, Möglichkeiten zur weitergehenden Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen zu definieren, damit diese in die endgültige Lösung einfließen können. Abschließend werden die unvermeidlichen Beeinträchtigungen bewertet und deren Kompensation durch geeignete Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Einbindung in die Landschaft gesucht.

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