FFH-Verträglichkeitsprüfungen

Nach Erlass der Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie hat sich mit der Integration in das deutsche Naturschutzrecht ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld herausgebildet. Für das europäische ökologische Netz „Natura 2000“ sind für die einzelnen FFH- und Vogelschutzgebiete eigene Managementpläne zu erstellen. Vorhaben, die diese Gebiete beeinträchtigen können, sind auf ihre Verträglichkeit mit den Ziele der Richtlinie zu überprüfen.

Dabei sind für jedes FFH- oder Vogelschutzgebiet die individuell festgelegten Erhaltungsziele im Hinblick auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch Pläne und Projekte zu prüfen. Die Erhaltungsziele leiten sich ab aus den vorkommenden Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten bzw. Vogelarten von europaweitem Interesse. Zu Beeinträchtigungen zählen z.B. Straßenbauvorhaben, Bahnstrecken, Energietrassen und Anlagen zur Energiegewinnung. Neben den jeweiligen europa-, bundes- und länderspezifischen Vorgaben bildet hier die aktuelle Rechtssprechung die Grundlage für die Arbeit.

Bestandteil dieser Leistungen sind bzw. können sein:

  • FFH-Vorprüfungen
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen
  • FFH-Ausnahmeprüfungen

Auswahl Referenzen

FFH-VP Neubau der B 81 OU Blankenburg

FFH – Vorprüfung zum FFH – Gebiet „Heers bei Blankenburg“ (DE 4131-302); Eingangsprüfung zum FFH – Gebiet „Sand-Silberscharten-Standorte bei Quedlinburg“ (DE4132 – 303) ; Anpassung der vorhandenen FFH – Prüfung zur Raumordnung zum FFH – Gebiet „Kalkflachmoor im Helsunge

FFH-VP Ausbau S 96 OD Bärnsdorf

Vorprüfung zum SPA – Gebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ und Vorprüfung zum FFH – Gebiet „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“

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