FFH-Verträglichkeitsprüfungen
Nach Erlass der Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie hat sich mit der Integration in das deutsche Naturschutzrecht ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld herausgebildet. Für das europäische ökologische Netz „Natura 2000“ sind für die einzelnen FFH- und Vogelschutzgebiete eigene Managementpläne zu erstellen. Vorhaben, die diese Gebiete beeinträchtigen können, sind auf ihre Verträglichkeit mit den Ziele der Richtlinie zu überprüfen.
Dabei sind für jedes FFH- oder Vogelschutzgebiet die individuell festgelegten Erhaltungsziele im Hinblick auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch Pläne und Projekte zu prüfen. Die Erhaltungsziele leiten sich ab aus den vorkommenden Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten bzw. Vogelarten von europaweitem Interesse. Zu Beeinträchtigungen zählen z.B. Straßenbauvorhaben, Bahnstrecken, Energietrassen und Anlagen zur Energiegewinnung. Neben den jeweiligen europa-, bundes- und länderspezifischen Vorgaben bildet hier die aktuelle Rechtssprechung die Grundlage für die Arbeit.
Bestandteil dieser Leistungen sind bzw. können sein:
- FFH-Vorprüfungen
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- FFH-Ausnahmeprüfungen