Umweltplanung und Eingriffsregelung

Fachplanungen

Umweltplanung und Eingriffsregelung

Umweltplanung und Eingriffsregelung

Das Planungsinstrument der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP), bzw. der naturschutzfachlichen Beiträge zu anderen Fachplanungen, erfüllt eine wichtige Aufgabe zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft. Es existierte bereits vor Einführung der Eingriffsregelung in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und wurde ab 1976 in diesem gesetzlich verankert.

Im Blickfeld der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) steht auf der Ebene einer meist großräumigen Analyse die Identifikation relativ konfliktarmer Lösungen. Diese können bei punktuellen Vorhaben Standorte sein, bei linearen Vorhaben sind es Korridore.

Zentrale Aufgabe der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, wie auch der übrigen Beiträge zu Fachplänen auf meist kleinmaßstäblicher Ebene, ist die Prüfung von Vermeidungsmöglichkeiten. Diese erstrecken sich von Anpassungen der technischen Planung über z. B. artspezifische Vermeidungsmaßnahmen, bis hin zu Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen. Sie umfassen ebenfalls die Kompensation von erheblichen, nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen (Eingriffen) durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Darüber hinaus stellt die landschaftsgerechte Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes durch Gestaltungsmaßnahmen ein wichtiges Element der Planung dar. Des Weiteren steht die Berücksichtigung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes sowie des Natura-2000-Gebietsschutzes als integraler Bestandteil des zugeordneten Planungsbeitrages im Zentrum dieses Arbeitsfeldes.

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