Grünordnungsplan / Umweltbericht

Der Grünordnungsplan (GOP) stellt die naturschutzfachliche Grundlage für einen Bebauungsplan dar. Die Vorgaben des GOP werden dabei in die Festlegungen des Bebauungsplanes (B-Plan) übernommen, da sie keine eigenständige Rechtwirksamkeit besitzen. Neben der Darstellung der vorgesehenen Landschaftselemente innerhalb des B-Planes, übernimmt der GOP die Aufgabe der Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung. Ziel ist es, die entstehenden Eingriffe unter anderem direkt im Eingriffsbereich durch die vorgesehenen Gestaltungselemente zu kompensieren. Kann dies nicht in Gänze erreicht werden, macht der GOP weitere Angaben zu einem Kompensationskonzept. Darüber hinaus werden die Belange des Besonderen Artenschutzes nach den §§ 44 und 45 BNatSchG über den GOP abgearbeitet.

Der Umweltbericht können die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange entnehmen, wie die Gemeinde die Umweltprüfung durchgeführt hat. Aufgrund seiner konkreten Festsetzungen zu einzelnen Grundstücken, besitzt der Umweltbericht erhebliche Relevanz für Dritte. Er muss Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der getroffenen Festsetzungen eines Bebauungsplans betroffen sein können.

Wir erarbeiten für Ihr konkretes Vorhaben Gründordnungsplan und erstellen den dazu gehörigen Umweltbericht.

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