Daber & Kriege

Umweltplanung

Umwelt und Landschaft im Fokus

In unserem Blickfeld liegt all das, was Freiraum und Landschaft ausmacht. Das Grundgesetz im § 20a und das Bundesnaturschutzgesetz im § 1 fordern, Natur und Landschaft um ihrer selbst Willen und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen.

Die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind dauerhaft zu sichern. Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereichen sind einschließlich ihrer Bestandteile zu erhalten und dort, wo Sie nicht im ausreichenden Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.

Freiräume, die uns innerhalb bebauter Flächen umgeben, erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen der Erholung, laden zu Bewegung und Kommunikation ein, ermöglichen Begegnungen oder wecken den Entdeckergeist in uns.

In diesem Sinne bieten wir für ein umfangreiches Spektrum an Tätigkeitsfeldern die jeweilig maßgeschneiderten umwelt- und naturschutzfachlichen Planungsbeiträge und Entwickeln für Sie attraktiv gestaltete Freiräume.

Und was haben Sie geplant?

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie mehr von uns erfahren?
Treten Sie mit uns in Kontakt!